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Erstattung von Fahrtkosten derzeit nicht möglich

Die Förderung als Modellprojekt über die FRL Kulturelle Bildung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ist mit dem Jahr 2022 ausgelaufen. Bis Ende 2023 konnte der Kulturraum für die Weiterführung des Fahrtkostenerstattungsmodells anderweitig Drittmittel akquirieren.

Seitdem befindet sich der Kulturraum in intensiven Gesprächen auf kulturpolitischer Ebene, um eine möglichst stabile und nachhaltige Anschlussfinanzierung sowie geeignete Trägerstrukturen zu generieren. Neue Anfragen zur Erstattung von Fahrtkosten können derzeit nicht entgegengenommen werden. Über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven informieren wir Sie zeitnah.