so geht's
Schritt 1: Anfrage stellen
Die Bildungseinrichtung klärt die Rahmenbedingungen (Datum, Veranstaltung, Teilnehmendenzahl) mit dem gewünschten Kulturpartner und stellt anschließend eine Anfrage zur Fahrtkostenerstattung über das Online-Formular. Die teilnehmenden Kultureinrichtungen sind unter Kulturpartner zu finden.
ACHTUNG! Bitte beachten Sie die neuen Antragsfristen im Schuljahr 2025/2026.
Antragszeitraum 1. Schulhalbjahr: 01. bis 30. September 2025 // In diesem Zeitraum können Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Veranstaltungen, die vom 01. Oktober 2025 bis 15. Februar stattfinden, gestellt werden.
Antragszeitraum 2. Schulhalbjahr: 15. Januar bis 15. Februar 2026 // In diesem Zeitraum können Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Veranstaltungen, die vom 16. Februar bis 03. Juli 2026 stattfinden, gestellt werden.

Schritt 2: Exkursion beantragen
Die Bildungseinrichtung erhält 1 Woche nach der Antragsfrist Ende September bzw. im Februar Bescheid, ob die Fahrtkostenerstattung bewilligt wird. Das unkomplizierte Antragsformular wird individuell per E-Mail zugeschickt. Die Bildungseinrichtung berechnet die Fahrtkosten und holt ggf. die Vergleichsangebote von verschiedenen Busunternehmen ein. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist per E-Mail einzureichen.

Hinweis: Berechnung der Fahrtkosten
Fahrten mit dem ÖPNV werden bevorzugt und zu 100% erstattet. Ist die Fahrt mit dem ÖPNV nicht möglich, werden Fahrten mit einem privaten Busunternehmen anteilig erstattet. Die Fahrtkosten für den anzumietenden Bus werden bis auf einen Eigenanteil von 5,00 € pro Person erstattet. Es sind immer drei Vergleichsangebote von verschiedenen Busunternehmen einzuholen – dabei können auch Absagen als Angebot gewertet werden.

Schritt 3: Abrechnung einreichen
Drucken Sie bitte die Teilnahmebestätigung aus und nehmen Sie diese zur Exkursion mit. Lassen Sie sich die Teilnahmebestätigung von der zuständigen Person der Kultureinrichtung unterschreiben und abstempeln. Die Teilnahmebestätigung schicken Sie dann zusammen mit der Busrechnung oder ÖPNV-Tickets als PDF-Datei per E-Mail. Danach können die Fahrtkosten erstattet werden.
